Es gelten die Geschäftsbedingungen meines Verwalters "TSW"
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
1.
Abschluss des Mietvertrages
Die
Buchung kann mündlich, fernmündlich oder schriftlich erfolgen.
Der Mietvertrag mit dem Vermieter der Beherbergungsstätte wird erst
gültig, wenn er vom Mieter unterschrieben dem Tourismus-Service-Wittow
(nachfolgend TSW genannt) vorliegt und die Anzahlung eingegangen ist.
2.
Saisonzeiten, Preise, Zusatzleistungen und Zahlungsbedingungen
Der Mietpreis ist nach Hauptsaison, Zwischensaison, Nebensaison sowie Sparsaison festgelegt. Zu den gesetzlichen Feiertagen sowie jeweils zwei Tage vor und nach diesen gelten die Preise für die Nebensaison.
Der Mietpreis ist nach Hauptsaison, Zwischensaison, Nebensaison sowie Sparsaison festgelegt. Zu den gesetzlichen Feiertagen sowie jeweils zwei Tage vor und nach diesen gelten die Preise für die Nebensaison.
Im
Mietpreis nicht erhalten sind die Preise für die Endreinigung, die
ortsübliche Kurtaxe sowie Bettwäsche und Handtücher. Wäschepakete
(einmal Bettwäsche und ein Set Handtücher) können vor Ort
gegen eine Gebühr von 10,00 EUR vom TSW ausgeliehen werden.
Der
Mieter ist verpflichtet, eine Anzahlung in Höhe von ca. 10% bis 15%
des Gesamtpreises zu leisten. Die Anzahlung ist innerhalb von 7 Tagen nach
rechtsverbindlicher Unterschrift des Mietvertrages auf das im Mietvertrag
angegebene Konto des TSW zu leisten. Auch bei kurzfristigen Buchungen ist
die Anzahlung termingemäß innerhalb von 7 Tagen zu entrichten,
es sei denn, es erfolgt ausdrücklich eine andere Regelung zwischen
Mieter und TSW im Namen des Vermieters. Ist die Anzahlung nicht termingemäß
eingegangen, besteht kein Leistungsanspruch des Mieters gegenüber
des TSW bzw. dem Vermieter auf die gebuchte Ferienunterkunft.
Dir
Restmiete für die Mietdauer des Objektes ist vom Mieter innerhalb
von 24 Stunden nach Anreise zu Geschäftszeiten des TSW in voller Höhe
an den TSW für Rechnung des Vermieters zu zahlen. Das gleiche gilt
für die Kosten der Endreinigung in der im Mietvertrag angegebenen
Höhe auf eigene Rechnung des TSW sowie für die Kurtaxe im Namen
und für Rechnung der Gemeinde. Weiterhin ist bei Anreise nach Übernahme
des Mietobjektes eine Mietkaution in Höhe von 80,00 EUR beim TSW zu
hinterlegen.
3.
Bezug des Mietobjektes
Die Ankunft am Anreisetag liegt zwischen 16:00 Uhr und 18:00 Uhr. Sollten diese Zeiten nicht eingehalten werden können, so informieren Sie bitte unbedingt rechtzeitig den Schlüsselhalter schriftlich oder telefonisch unter der im Mietvertrag angegebenen Rufnummer.
Die Ankunft am Anreisetag liegt zwischen 16:00 Uhr und 18:00 Uhr. Sollten diese Zeiten nicht eingehalten werden können, so informieren Sie bitte unbedingt rechtzeitig den Schlüsselhalter schriftlich oder telefonisch unter der im Mietvertrag angegebenen Rufnummer.
Am
Abreisetag
müssen die Ferienunterkünfte gereinigt und in ordentlichem Zustand
bis
spätestens 10:00 Uhr vormittags zur Verfügung gestellt werden,
es sei denn, Sie vereinbaren ausdrücklich eine andere Regelung mit
dem TSW. Zur Rückgabe des Mietobjektes am Abreisetag gehört eine
Grundreinigung, das Spülen und Aufräumen des Geschirrs, Wischen
von Küche/Kochzeile und Badezimmer, Abziehen der Betten und alle Räume
sind besenrein zu hinterlassen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen,
dass die Grundreinigung von der bereits bezahlten und vom TSW noch vorzunehmen
Endreinigung zu unterscheiden ist. Die Mitarbeiter des TSW sind berechtigt,
am Abreisetag eine Kontrolle und Abnahme des Mietobjektes durchzuführen.
Mängel
oder anderweitige Reklamationen bezüglich der Unterkunft (Ausstattung,
Zustand, Inventar) sind innerhalb von 24 Stunden nach Anreise zu den Geschäftszeiten
des TSW beim TSW anzuzeigen, damit gegebenenfalls Ersatz für fehlende
oder/und beschädigte Gegenstände an Ort und Stelle geleistet
werden kann. Spätere Reklamationen sind nicht mehr anspruchsbegründend.
4.
Personenzahl
Die vertragliche bestimmte Zahl der Personen einschließlich Kinder, die die Wohnung laut Vertrag belegen, darf ohne ausdrückliche Erlaubnis des TSW nicht überschritten werden
Die vertragliche bestimmte Zahl der Personen einschließlich Kinder, die die Wohnung laut Vertrag belegen, darf ohne ausdrückliche Erlaubnis des TSW nicht überschritten werden
5.
Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für die pflegliche Behandlung des Mietobjektes sowie für das in ihm enthaltene Inventar und für eventuell von ihm oder seine Mitreisenden verursachte Schäden. Während der Mietzeit entstandene Schäden am Mietobjekt oder Fehlbestände am Inventar hat der Mieter nach den geltenden Bestimmungen des BGB zu ersetzten.
Der Mieter haftet für die pflegliche Behandlung des Mietobjektes sowie für das in ihm enthaltene Inventar und für eventuell von ihm oder seine Mitreisenden verursachte Schäden. Während der Mietzeit entstandene Schäden am Mietobjekt oder Fehlbestände am Inventar hat der Mieter nach den geltenden Bestimmungen des BGB zu ersetzten.
Bei
vertragswidrigen Gebrauch des Mietobjektes und des Inventars, Untervermietung,
Mehrbelegung, schwerer Störung des Hausfriedens und anderen gesetzlichen
Gründen kann der TSW im Namen des Vermieters den Mietvertrag nach
erfolgloser Abmahnung fristlos kündigen. Eine anteilige Mietrückzahlung
kann nur dann erfolgen, wenn das Mietobjekt anderweitig vermietet wurde.
6.
Rücktritt des Mieters
Tritt der Mieter von einer verbindlichen Buchung zurück oder nimmt die gebuchte Gesamtleistung nicht in Anspruch, hat der Vermieter grundsätzlich einen Anspruch auf die volle Vergütung, abzüglich dessen, was infolge der Nichtinanspruchnahme der Leistung erspart wurde. Die Stornierungskosten betragen deshalb bei einem erklärten Rücktritt von 90 bis 50 Tagen vor Mietbeginn 50% vom Gesamtmietpreis ohne Endreinigung und Kurtaxe. Bei Rücktritten von 60 bis 30 Tagen vor Mietbeginn sind 80% vom Mietpreis und ab dem 29. Tag bzw. bei Nichtanreise ist der gesamte Mietpreis zu zahlen. Bei Rücktritten und/oder Umbuchungen entsteht in jedem Fall eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 EUR, unabhängig von den vorstehenden Stornierungskosten. Die Rücktrittserklärung oder jede Umbuchung ist schriftlich an den TSW zu richten und erst wirksam, wenn die Erklärung unterschrieben dem TSW vorliegt. Der Abschluss einer entsprechenden Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
Tritt der Mieter von einer verbindlichen Buchung zurück oder nimmt die gebuchte Gesamtleistung nicht in Anspruch, hat der Vermieter grundsätzlich einen Anspruch auf die volle Vergütung, abzüglich dessen, was infolge der Nichtinanspruchnahme der Leistung erspart wurde. Die Stornierungskosten betragen deshalb bei einem erklärten Rücktritt von 90 bis 50 Tagen vor Mietbeginn 50% vom Gesamtmietpreis ohne Endreinigung und Kurtaxe. Bei Rücktritten von 60 bis 30 Tagen vor Mietbeginn sind 80% vom Mietpreis und ab dem 29. Tag bzw. bei Nichtanreise ist der gesamte Mietpreis zu zahlen. Bei Rücktritten und/oder Umbuchungen entsteht in jedem Fall eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 EUR, unabhängig von den vorstehenden Stornierungskosten. Die Rücktrittserklärung oder jede Umbuchung ist schriftlich an den TSW zu richten und erst wirksam, wenn die Erklärung unterschrieben dem TSW vorliegt. Der Abschluss einer entsprechenden Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
7.
Pflichten des Vermieters und des TSW
TSW handelt nicht im eigenen Namen, sondern im Namen des Wohnungseigentümers (nachfolgend Vermieter genannt). Der Mietvertrag wird zwischen Mieter und Vermieter abgeschlossen.
Die vertragsgerechte Bereitstellung und Übergabe des Mietobjektes obliegt dem Vermieter. Der Vermieter haftet für Ansprüche wegen Leistungsmängeln des Mietvertrages. Etwaige Forderungen wie Schadensersatz sind direkt an den Vermieter zu richten. Der TSW haftet für die ordnungsgemäße Ausführung der Vermietung und der Vermittlung sowie für die ordnungsgemäße Ausführung der Endreinigung.
TSW handelt nicht im eigenen Namen, sondern im Namen des Wohnungseigentümers (nachfolgend Vermieter genannt). Der Mietvertrag wird zwischen Mieter und Vermieter abgeschlossen.
Die vertragsgerechte Bereitstellung und Übergabe des Mietobjektes obliegt dem Vermieter. Der Vermieter haftet für Ansprüche wegen Leistungsmängeln des Mietvertrages. Etwaige Forderungen wie Schadensersatz sind direkt an den Vermieter zu richten. Der TSW haftet für die ordnungsgemäße Ausführung der Vermietung und der Vermittlung sowie für die ordnungsgemäße Ausführung der Endreinigung.
8.
Gerichtsstand & Gerichtsort
Gerichtsstand und Gerichtsort ist Bergen auf Rügen.
Gerichtsstand und Gerichtsort ist Bergen auf Rügen.